Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein neues Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Für viele Vorschriften gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Das FIDLEG soll unter anderem den Schutz der Anleger und des Finanzplatzes Schweiz stärken und ähnliche Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. Die Walliser Kantonalbank hat beschlossen, die vom FIDLEG vorgesehenen Übergangsfristen für die Umsetzung der Verhaltensregeln und organisatorischen Massnahmen, welche mehrheitlich am 31. Dezember 2021 auslaufen, zu nutzen.
Im Folgenden haben wir für Sie als Kunden, die Inhaber eines Depots sind und Vermögensverwaltungs-, Beratungs- oder Execution-only-Leistungen erhalten oder einen Kredit für die Ausführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten haben, wichtige Informationen zusammengetragen.
Gemäss Artikel 1 des kantonalen Gesetzes über die Walliser Kantonalbank vom 1. Oktober 1991 ist die WKB eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft im Sinne von Artikel 763 des Schweizerischen Obligationenrechts.
Die WKB ist Inhaberin einer Banklizenz und untersteht damit der Aufsicht der FINMA gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen.
Die WKB übt die Geschäftstätigkeit einer Universalbank aus und bietet somit sämtliche Bankdienstleistungen an, wie namentlich Depot-, Kredit-, Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs- und Wertschriftengeschäfte.
Die WKB ist Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Die Aktien der WKB sind an der SIX Swiss Exchange kotiert.
Kontakt der WKB Kontakt der FINMA Walliser Kantonalbank
Place des Cèdres 8
1950 Sitten
+41 (0)848 765 765
www.wkb.chEidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0)31 327 91 00Sollten Sie mit den Finanzdienstleistungen der WKB unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder kontaktieren Sie uns unter 0848 765 765.
Sollte trotz allem keine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung gefunden werden, so haben Sie die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren beim Schweizerischen Bankenombudsman, der für die WKB zuständigen Schlichtungsstelle, einleiten.
Kontakt der Schlichtungsstelle Schweizerischer Bankenombudsmann
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
www.bankingombudsman.chGemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz klassifiziert die WKB ihre Kundschaft nach folgenden drei Kategorien: private, professionelle und institutionelle Kunden. Der Umfang der Verpflichtungen der WKB und das Niveau des Kundenschutzes hängen von der Art der angebotenen Finanzdienstleistungen und von der Klassifizierung des Kunden ab. Das höchste Schutzniveau bietet die Kategorie der Privatkunden und das niedrigste die Kategorie der institutionellen Kunden. Die Zwischenkategorie, also die Kategorie der professionellen Kunden, bietet den Kunden gewisse Erleichterungen.
Erhöhung des Schutzniveaus: Möchte ein Kunde, der als professioneller oder institutioneller Kunde klassifiziert ist, ein höheres Schutzniveau erhalten, so informiert er seinen Berater, welcher ihm das Formular zur Klassifizierung in die Kategorie mit höherem Schutzniveau («Opting-in-Formular») liefert.
Verminderung des Schutzniveaus: Möchte ein Kunde, der als privater oder professioneller Kunde klassifiziert ist, in eine Kategorie mit niedrigerem Schutzniveau klassifiziert werden und erfüllt dieser Kunde die dafür vorgesehenen Voraussetzungen, so wird er aufgefordert, seinen Berater zu kontaktieren, welcher ihm das Formular zur Klassifizierung in die Kategorie mit niedrigerem Schutzniveau («Opting-out-Formular») liefert. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde über ein hohes Mass an Finanzwissen und -erfahrung verfügt und die Möglichkeit hat, in Produkte mit bestimmten spezifischen Risiken zu investieren.
Weitere Informationen zu den Regeln zur Segmentierung der Kunden und deren Auswirkung auf das Schutzniveau finden Sie in dem unten stehenden Dokument: FIDLEG Kundensegmentierung
Jedes Finanzinstrument birgt Risiken und kann zu Verlusten führen.
Die spezifischen Risiken, die mit den von WKB angebotenen Finanzdienstleistungen verbunden sind (z.B. die Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, die in der transaktionalen Anlageberatung eingesetzt werden, oder die Risiken, denen das Vermögen des Kunden infolge einer Anlagestrategie im Rahmen der Vermögensverwaltung und der umfassenden Anlageberatung ausgesetzt sein kann), sind in den dem Kunden vorgelegten Mandaten jeweils angegeben und werden in gewissen Fällen werden sie vor der Mandatsunterzeichnung vom Berater mündlich erklärt. Der Berater steht dem Kunden zur Verfügung, falls er zusätzliche Fragen zu einem Finanzinstrument oder einer Finanzdienstleistung sowie zu bestimmten Risiken im Zusammenhang mit einem Finanzinstrument oder einer Finanzdienstleistung hat.
Allgemeine Informationen zu Finanzdienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten finden Sie ausserdem in der folgenden Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung: "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten"
"Arten von Finanzdienstleistungen"
Die WKB bietet verschiedene Arten von Finanzdienstleistungen an, wie namentlich Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Auftragsausführung Broschüre "WKB Asset Management - Anlagedienstleistungen"
Vermögensverwaltung
Bei einem Vermögensverwaltungsmandat lässt der Kunde sein Vermögen gegen eine Gebühr von der WKB verwalten. Die WKB trifft also ihre Anlageentscheidungen aufgrund der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie. Die WKB erstellt im Vorfeld das Risikoprofil des Kunden und prüft, ob die Anlagestrategie für den Kunden geeignet ist (Eignungsprüfung).Anlageberatung
Bei einem Anlageberatungsmandat beauftragt der Kunde die WKB gegen eine Gebühr, ihm auf seinen Wunsch oder auf Initiative der WKB Anlageberatungen und Anlageempfehlungen zu erteilen. Die Entscheidung über Investments bleibt in den Händen des Kunden.Die WKB bietet zwei Arten von Beratungsdienstleistungen an:
- das transaktionale Beratungsmandat und
- das umfassende Beratungsmandat.
Bei einem transaktionalen Beratungsmandat erbringt die WKB Anlageberatungsdienste im Zusammenhang mit einzelnen Transaktionen; in diesem Fall berücksichtigt sie nicht das gesamte Portfolio des Kunden. Ist der Kunde ein Privatkunde (im Gegensatz zu einem professionellen Kunden), so erkundigt sich die WKB nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen über Finanzinstrumente, die von ihre empfohlen werden können (Angemessenheitsprüfung). Investitionen, welche die WKB dem Kunden empfehlen könnte, werden von ihr nicht überwacht.
Beim umfassenden Beratungsmandat bietet die WKB Anlageberatungsdienste an, die das gesamte Portfolio des Kunden berücksichtigen. In diesem Fall erstellt die WKB mit dem Kunden eine Anlagestrategie und analysiert nach der Ermittlung des Risikoprofils des Kunden (Eignungstest) das Portfolio des Kunden als Ganzes. Die WKB berät den Kunden bei der Umsetzung der mit ihm definierten Anlagestrategie. Die WKB führt weder eine laufende Bewertung des Portfolios im Hinblick auf die die definierte Anlagestrategie durch, noch eine Überwachung der vom Kunden auf Empfehlung der WKB getätigten Anlagen.
Auftragsausführungsdienst (Execution only)
Bei der reinen Auftragsausführung führt die WKB lediglich den vom Kunden erteilten Auftrag ohne vorherige Beratung aus. Folglich trifft der Kunde seine Anlageentscheidungen unter seiner alleinigen und vollständigen Verantwortung. In diesem Fall prüft die WKB weder die Eignung noch die Angemessenheit der vom Kunden angewiesenen Transaktionen.
"Wirtschaftliche Beziehungen mit Dritten"Die WKB unterhält wirtschaftliche Beziehungen mit Dritten, die ihr zu Vorteile (z.B. Vergütungen) verhelfen und die im Zusammenhang mit einer von der WKB erbrachten Finanzdienstleistung zu einem Interessenkonflikt gegenüber dem Kunden führen können.
Die WKB hat nämlich Vereinbarungen (z.B. Vertriebsvereinbarungen) mit Dritten (z.B. Anbieter von Anlagefonds und strukturierten Produkten) abgeschlossen, im Rahmen derer die WKB finanzielle Vorteile (z.B. Vertriebsgebühren) erhalten kann.
Die Art, Höhe und Berechnung dieser Vorteile hängt von der Art, dem Umfang und der Häufigkeit der im Auftrag des Kunden getätigten Investments oder Geschäfte ab.
Das Risiko für den Kunden liegt darin, dass Anreize für die WKB geschaffen werden könnten, Finanzinstrumente, die Gegenstand solcher Vereinbarungen mit Dritten sind, zu empfehlen oder in solche Instrumente zu investieren, insoweit, als diese Instrumente finanzielle Vorteile zugunsten der WKB und zum Nachteil des Kunden aufweisen. Um dieses Risiko zu vermeiden und in jedem Fall eine Benachteiligung ihrer Kunden auszuschliessen, hat die WKB entsprechende organisatorische Massnahmen getroffen und interne Richtlinien über Interessenkonflikte erlassen.
"Berücksichtigtes Marktangebot"
Das Marktangebot, das die WKB bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigt, besteht sowohl aus Finanzinstrumenten Dritter als auch aus ihren eigenen Finanzinstrumenten. Die WKB kann kollektive Anlagen empfehlen oder in kollektive Anlagen investieren, die zu einer Palette von WKB-Fonds gehören, deren Anlagen von der WKB verwaltet werden.
Wenn die WKB einem Kunden (der als Privatkunde klassifiziert ist) im Rahmen eines Anlageberatungsmandats eine Anlageempfehlung gibt, stellt die WKB dem Kunden auch die zusätzlichen Informationen zur Verfügung, die gemäss der geltenden Gesetzgebung erstellt werden müssen (z. B. einen Prospekt oder ein Basisinformationsblatt). Bei der reinen Auftragsausführung wird von der WKB nur dann ein Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt, wenn ein solches für das betreffende Finanzinstrument bereits vorhanden ist.
Das Basisinformationsblatt enthält Informationen über die Merkmale, Risiken und Kosten des Produkts und ermöglicht Ihnen den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente in einem ähnlichen Format und Inhalt. Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Basisinformationsblätter, soweit der Emittent sie zur Verfügung stellt:
Die Tarife der verschiedenen Dienste sind im Dokument "Tarife für Anlagedienstleistungen" aufgeführt.
Auf Wunsch informiert Sie Ihr Kundenbetreuer gerne ausführlich über die Kosten und Gebühren der von Ihnen getätigten Finanzgeschäfte.
Die WKB wendet die Grundsätze von Treu und Glauben und Gleichbehandlung an. Geht von einem privaten oder professionellen Kunden oder dessen Vertreter ein Kauf- oder Verkaufsauftrag für ein Finanzinstrument ein, so garantiert die WKB gemäss ihrer Best-Execution-Politik «Best-Execution-Politik (y.c. Liste der Ausführungsplätze) das bestmögliche Ergebnis in Bezug auf Kosten, Schnelligkeit und Qualität.