Ihr Freizügigkeits-vorsorgekonto
Legen Sie auf diesem Konto Ihr berufliches Vorsorgeguthaben (2. Säule) bei einer Scheidung an oder bei Aufgabe Ihrer beruflichen Tätigkeit, wenn Sie sich beispielsweise selbstständig machen.
Die Zinsen auf Ihrem Kapital sind verrechnungssteuerfrei und bei der Auszahlung der Kapitalleistung bei Fälligkeit wird diese reduziert besteuert.
Zusätzlich zum Vorzugszins dieses Kontos können Sie zwecks besserer Renditeaussichten Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Kapitals in Anlagefondsanteile anlegen.