Betriebskosten
Dank Renovationen
Kosten senken
Werterhalt
Den Werterhalt der Immobilie
langfristig sicherstellen
Umwelt
Sich für die Energie- und
Öko-Wende entscheiden

Die Renovierung Ihrer Eigentumswohnung finanzieren

Sie möchten Arbeiten durchführen, um bei Ihrer Eigentumswohnung als Erst- oder Zweitwohnsitz im Wallis den energetischen und ökologischen Wandel zu vollziehen?
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und bieten Ihnen den EcoHome-Kredit StWE an, der auf den Umbau Ihrer Immobilie zugeschnitten ist (Gebäudehülle, Dachisolierung, Fenster, Fernwärmeanschluss, Photovoltaik- und/oder Heizpaneele, Pellets- oder Wärmepumpeheizung, Warmwasserbereitung, elektrische Ladestationen und Batterien, Smart Building/Smart Monitoring usw.).
Profitieren Sie von einem Vorzugszins von 3,9%.

Vorteile des WKB-EcoHome-Kredits StWE
  • Von einem Vorzugszins profitieren
  • Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien
  • Förderung von Innovationen bei Projekten in der Entwicklung, z.B. grüne Technologien
  • Den langfristigen Werterhalt der Immobilie sichern
Für den Kreditfinanzierungsantrag einzureichende Unterlagen
  • StWE-Gründungsurkunde, wenn das Stockwerkeigentum (StWE) zum Zeitpunkt der Kreditprüfung nicht eingetragen ist 
  • Kopie des StWE-Reglements 
  • Kopie der Protokolle der letzten zwei StWE-Generalversammlungen 
  • Einreichung der Finanzberichte im Stockwerkeigentum und des von einem zugelassenen Revisor geprüften Jahresabschlusses (Art. 727c OR) (ab dem Jahr der Kreditbereitstellung und nicht rückwirkend) 
  • Grundbuchauszug 
  • Weniger als 10 Jahre altes GEAK+-Zertifikat 
  • Liste der Miteigentümer (mit Vor- und Nachnamen der Miteigentümer sowie deren Steuerwohnsitz und Staatsangehörigkeit) 
  • Kostenvoranschläge der Unternehmen (vor der Auftragsvergabe) 
  • Erdbebenversicherung
Kreditvergabebedingungen
  • Maximaler Kreditbetrag ohne Fördermittel: CHF 1'500'000.00 
  • Eigenkapital: mindestens 25% der Investitionskosten (inkl. Fördermittel) 
  • Belehnungssatz: maximal 75% der Investitionskosten 
  • Für den beantragten Kredit und die zu verrichtenden Arbeiten muss die Zustimmung der StWE-Generalversammlung zwingend die doppelte Mehrheit von 66% (der Miteigentümer und der Miteigentumsanteile) erreichen. 
  • Verwaltung durch einen professionellen Verwalter oder eine Immobilienverwaltungsgesellschaft (die z.B. der USPI oder dem SVIT angeschlossen ist). 
  • Erneuerungsfonds und Verwaltungskonten, die bei der WKB bereits bestehen oder für die Bereitstellung des Kredits eröffnet wurden