Nutzungsbedingungen für die WKB-TWINT-App
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich / Dienstleistungen
1.1.1 Allgemeine Beschreibung
Die Walliser Kantonalbank (nachfolgend «WKB») bietet Privatkunden (nachfolgend «Kunde/n») unter den vorliegenden Voraussetzungen unter dem Namen BCVS/WKB-TWINT (nachfolgend «WKB-TWINT-App») eine bargeldlose Mobilzahlungsapplikation für die Betriebssysteme iOS und Android an. Die TWINT AG ist eine von der WKB unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.
1.1.2 Zahlungen
Die WKB-TWINT-App kann vom Kunden benutzt werden:
- als Zahlungsmittel in Geschäften, an Automaten, in Online-Shops sowie in Applikation von Händlern oder Dienstleistern die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (kollektiv als «P2M-Zahlung» bezeichnet) und
- zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person, die über eine TWINT-App («P2P-Zahlung»)verfügt
1.1.3 Mehrwertleistungen
Über ihre WKB-TWINT-App bietet die WKB so genannte Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen (nachstehend «MWL») erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote zu erhalten, Punkte zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die WKB-TWINT-App einzulösen.
1.1.4 Akzeptanz der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen (nachstehend «Bedingungen») regeln die Benutzung sämtlicher in der WKB-TWINT-App angebotenen Dienstleistungen, ob Zahlungsfunktionen oder MWL (nachfolgend gesamthaft als «Dienstleistungen» bezeichnet). Die Dienstleistungen sind auf der Internetseite www.wkb.ch/twint (auf Französisch: www.bcvs.ch/twint) und auf der WKB-TWINT-App beschrieben.
Mit seiner Registrierung über die WKB-TWINT-App erklärt der Kunde, die vorliegenden Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
1.2 Zugang zu den Dienstleistungen
1.2.1 Allgemeines
Die Dienstleistungen können von Kunden unabhängig vom Hersteller auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Mobilgeräten genutzt werden, auf welchen die WKB-TWINT-App installiert werden kann. Die Installation der WKB TWINT-App kann nur bei einem offiziellen AppStore bezogen werden. Dazu wird ein Smartphone benötigt, das (i) über das Betriebssystem iOS oder Android verfügt und (ii) die im betreffenden offiziellen AppStore angegebenen Spezifikationen erfüllt.
1.2.2 Registrierungs- und Nutzungsbedingungen
Um sich in der WKB-TWINT-App anmelden und die Dienstleistungen der App nutzen zu können, muss der Kunde die folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens 12 Jahre alt sein,
- in der Schweiz wohnhaft sein,
- über ein Mobilgerät verfügen, das auf seinen Namen registriert ist und eine Schweizer Telefonnummer hat,
- bei der WKB ein Konto haben, für das er über ein Einzelzeichnungsrecht verfügt, und
- Zugang zum WKB-E-Banking haben.
1.2.3 Nutzungseinschränkungen
Die WKB behält sich jederzeit das Recht vor, einen Kunden für die Nutzung der WKB-TWINT-App ohne Angabe von Gründen abzulehnen, selbst wenn er die in Ziffer 1.2.2 genannten Anforderungen erfüllt.
Die WKB kann die Dienstleistungen aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben oder anderer Umstände (z. B. gesetzliche Einschränkung oder Anordnung einer Aufsichts- oder Gerichtsbehörde) jederzeit ganz oder teilweise einschränken.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Mobilgerät als persönliches Terminal und über eine dedizierte, von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.
1.3 Registrierung
1.3.1 orgehensweise
(i) Eingabe und Verifizierung der Telefonnummer
Bei der Installation (Download) der WKB-TWINT-App auf seinem Mobilgerät wird der Kunde aufgefordert, die Nummer seines Mobiltelefons einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobilnummer muss der Kunde der TWINT AG entweder die neue Mobilnummer oder die Deaktivierung der TWINT-App umgehend bekannt geben.
(ii) Festlegung des PIN-Codes
Danach muss der Kunde einen persönlichen PIN-Code festlegen, der nur für WKB-TWINT gilt. Der Kunde ist verpflichtet, die für seinen PIN-Code verlangten Vorsichtsmassnahmen zu treffen (z. B. den Code geheim zu halten, nicht aufzuschreiben oder auf einem ungesicherten elektronischen Träger zu hinterlegen). Der Kunde darf keinen PIN-Code wählen, der für Dritte leicht zugänglich ist (weder Telefonnummer noch Geburtsdatum, Autokennzeichen oder andere leicht zu erratende Zahlenkombinationen usw.). Der PIN-Code kann, falls dies technisch angeboten wird, durch ein Fingerabdruck-Login des Kunden oder durch Gesichtserkennung ersetzt werden.
(iii) Login
Danach muss der Kunde die Nummer seines WKB-E-Banking-Vertrags und das entsprechende Passwort eingeben, um sich als für BCVS/WKB TWINT zugelassenen Kunden der WKB zu identifizieren.
(iv) Wahl des Referenzkontos
Nach erfolgreichem Login ins WKB-E-Banking wird der Kunde auf die Liste der Konten weitergeleitet, die für die Abbuchung seiner Transaktionen über TWINT zugelassen sind. Nach Auswahl der Referenzkontonummer kann der Kunde WKB-TWINT für Zahlungen über das Referenzkonto nutzen.
(v) Scannen des QR-Codes
Nach Registrierung des Kunden übermittelt die WKB ihm per Post einen QR-Code, den er innerhalb einer bestimmten Frist scannen muss. Ist der QR-Code am Ablaufdatum nicht gescannt, kann der Kunde nicht mehr auf die Dienstleistungen der WKB-TWINT-App zugreifen und muss den Registrierungsvorgang wiederholen.
1.3.2 Wechsel oder Deaktivierung der Mobilnummer oder des Mobiltelefons
Bei einer Änderung oder Deaktivierung der Mobiltelefonnummer muss der Kunde der WKB unverzüglich seine neue Telefonnummer mitteilen oder die WKB über die Deaktivierung der WKB-TWINT-App informieren. Bei einer Änderung der Telefonnummer muss der Kunde dann das Registrierungsverfahren in der WKB-TWINT-App erneut durchführen und die WKB-TWINT-Benachrichtigungen von der alten Nummer auf seine neue Nummer weiterleiten.
Auch bei einem Wechsel des Mobiltelefongeräts muss der Kunde das Registrierungsverfahren in der WKB-TWINT-App erneut durchführen.
1.4 Support
Die WKB stellt dem Kunden eine Hilfefunktion für die WKB-TWINT-App zur Verfügung:
- telefonisch unter der Nummer 0848 952 952;
- per E-Mail über das Secure-Messaging-System des WKB-E-Banking.
Für die Erbringung dieses Supports kann die WKB auch rechtmässig beauftragte Dritte beiziehen, die für den technischen Support Zugriff auf relevante Daten erhalten können.
1.5 Sorgfaltspflichten des Kunden
Beim Zugriff und der Nutzung der WKB-TWINT-App muss der Kunde insbesondere folgende Sorgfaltspflichten beachten:
(i) Der Kunde hat sein Mobiltelefon vor unbefugter Benutzung oder unerlaubter Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre durch ein Passwort oder durch digitale Gesichtserkennung).
(ii) Der Code für die Nutzung der WKB-TWINT-App, insbesondere zum Starten der App sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Mobiltelefon aufbewahrt werden.
(iii) Der gewählte Zugangscode darf nicht aus leicht zu erratenden Kombinationen bestehen (z.B. Mobilnummer, Geburtsdatum usw.).
(iv) lm Schadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen.
(v) Bei einem Verdacht auf eine strafbare Handlung hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(vi) Mit der Installation und der danach erfolgenden Aktivierung der WKB-TWINT-App auf seinem Mobiltelefon bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobilnummer zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung seines Mobiltelefons verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der WKB-TWINT-App auf seinem Mobiltelefon ergeben.
(vii) Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, muss der Kunde seinen Code unverzüglich ändern.
(viii) Bei Verlust des Mobiltelefons, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die WKB umgehend zu benachrichtigen, damit die WKB-TWINT-App gesperrt werden kann.
(ix) Der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
(x) Der Jailbreak (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Mobiltelefon zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Apps), die Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Mobiltelefons) sowie die Installation von unerlaubten Apps sind verboten, da das Mobiltelefon dadurch für Viren und Malware anfälliger wird.
Der Kunde muss die ausgeführten Zahlungen überprüfen. Sollte der Kunde Unstimmigkeiten feststellen, hat er diese der WKB unverzüglich mitzuteilen. Das Schaden-/Beschwerdeformular ist mit den Belegen innert zehn (10) Tagen nach dessen Eingang beim Kunden ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet an die WKB zurückzusenden. Bei Nichteinhaltung der Fristen durch den Kunden werden die Vorgänge als akzeptiert angesehen.
1.6 - Missbrauch
Die WKB-TWINT-App darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden; insbesondere ist es verboten, die WKB-TWINT-App dazu zu verwenden, um P2P-Zahlungen aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder Dienstleistungen zu erhalten.
Weicht die Nutzung der WKB-TWINT-App erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder liegen Anzeichen für ein rechts- oder vertragswidriges Verhalten vor, kann die WKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die WKB kann gegebenenfalls für sich selbst Schadenersatz oder die Freistellung von begründeten Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden beim Registrierungsvorgang.
1.7 Haftungsausschluss
Die WKB ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der WKB-TWINT-App zu gewährleisten. Die WKB kann die Funktion und die Nutzung des Systems nicht gewährleisten. Die Internetverbindung und die fehlerlose Datenübermittlung und/oder die Verfügbarkeit der maximalen Bandbreite können beim heutigen Stand der Technik nicht garantiert werden. So kann die WKB insbesondere nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass das System WKB-TWINT auf dem Mobiltelefon des Kunden oder mit dessen Netzbetreiber (Provider) perfekt funktioniert. Die WKB schliesst sämtliche Gewährleistung oder Haftung in Bezug auf die Aktualität, die Genauigkeit, den Inhalt der Bilder oder der Nachrichten sowie der Vollständigkeit der auf das Mobiltelefon übermittelten Daten aus.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die WKB übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die sich auf die Dienstleistungen der Netzbetreiber (Provider) auswirken, und lehnt soweit gesetzlich zulässig auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der WKB für Schäden, die dem Kunden oder seinem Mobiltelefon insbesondere durch Übermittlungsfehler, Routingfehler, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund technischer Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder bei fehlender Internetverbindung, bei rechtswidrigen Eingriffen in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, bei Überlastung des Netzes, mutwilliger Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrechungen oder sonstigen Unzulänglichkeiten entstehen, ausgeschlossen.
Insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten behält sich die WKB vor, den Zugang zur WKB-TWINT-App und/oder zu den darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die WKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrechungen entstandenen Schaden.
Jede Person, die sich mittels der vorgeschriebenen Legitimationsmittel identifiziert hat, wird von der WKB als bevollmächtigt angesehen, selbst wenn es sich dabei nicht um die tatsächlich berechtigte Person handelt.
Der Kunde trägt die Risiken eines Missbrauchs der Identifikationsmittel vorbehaltlich dessen, dass die WKB vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Generell ist die WKB nur bei schwerem Verschulden oder Vorsätzlichkeit haftbar. In diesem Fall haftet die WKB nur für die dem Kunden tatsächlich entstandenen Direktschäden.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste lehnt die WKB ausdrücklich ab. Die WKB haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der WKB-TWINT-App.
1.8 Änderung der Leistungen
Die WKB kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Desgleichen kann die WKB den Betrieb der TWINT-App oder den Zugang des Kunden zur TWINT-App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z.B. wenn der Kunde keine gültige Mobilnummer oder eine nicht registrierte SIM-Karte verwendet) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken.
1.9 Vorbehalt und rechtliche Restriktionen
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Mobilgeräten, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die Dienstleistungen.
Die Benutzung der Dienstleistungen im Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion der WKB-TWINT-App ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und kann im Ausland nicht benutzt werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die WKB dazu verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der WKB auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die die WKB benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Melde- oder Berichterstattungspflichten nachzukommen.
1.10 Geheimhaltung
Die WKB ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden, darunter insbesondere an das Bankgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Der Kunde ist einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Wohnort) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt gegeben werden können.
Der Kunde akzeptiert, dass die WKB der TWINT AG, der Betreiberin des TWINT-Systems, und ihren sonstigen Partnern sowie deren allfälligen rechtmässig bevollmächtigten Subunternehmern sämtliche Daten übermittelt, die für den Betrieb und die störungsfreie Funktionsweise der WKB-TWINT-App notwendig sind, soweit sie für den Leistungsumfang erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der WKB-TWINT-App durch den Kunden und gegebenenfalls die MWL.
Die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z.B. Saldo- und Zahlungsdaten) sind geheim. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der WKB und ihrer mit dem WKB-TWINT-Dienst im Zusammenhang stehenden Vertragspartner aufgehoben werden kann, insbesondere bei der Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten, beim Inkasso von Forderungen und/oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
1.11 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der WKB-TWINT-App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Bedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der WKB oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die WKB dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die WKB schadlos zu halten.
2. Zahlungsfunktionen P2M und P2P
2.1 Referenzkonto
Bei der Registrierung muss der Kunde in der WKB-TWINT-App die Kontonummer angeben, die er für die Zahlungen verwenden möchte (nachfolgend das «Referenzkonto»).
2.2 Limiten
Der Kunde kann mit der WKB-TWINT-App nur dann P2M- und P2P-Zahlungen abwickeln, wenn (i) das Referenzkonto ein ausreichend hohes Guthaben aufweist und (ii) die von der WKB festgelegten Limiten nicht überschritten werden.
Bei P2P- und P2M-Zahlungen durch die WKB-TWINT-App bestehen für den Kunden die nachfolgend festgelegten Betragslimiten.
Bis der Kunde den QR-Code (siehe Ziffer 1.3.1 (v)) gescannt hat, bestehen für den Kunden so genannte «schwache» Limiten: maximal CHF 50.- pro Transaktion und maximal CHF 200.- für alle Transaktionen zusammen.
Nach Einscannen des QR-Codes und unter Vorbehalt des Saldos seines Referenzkontos verfügt der Kunde über folgende Nutzungslimiten:
- P2P-Zahlung: maximal CHF 3'000.- pro Transaktion, maximal CHF 4'000.- pro Tag, maximal CHF°5'000.- pro Monat.
- P2M-Zahlung: maximal CHF 3'000.- pro Transaktion, maximal CHF 4'000.- pro Tag, maximal CHF°5'000.- pro Monat.
- Eingang von Gutschriften: maximal CHF 4'000.- (Gesamtlimite P2P/P2M)
Diese Limiten können von der WKB jederzeit, einseitig und ohne Vorankündigung geändert werden.
2.3 Zahlungsfunktion P2M
Möchte ein Kunde eine digitale P2M-Zahlung über die WKB-TWINT-App in einer Verkaufsstelle (Point of Sale, nachstehend "POS" genannt) eines Händlers oder durch Hinzufügen des Zahlungsmittels TWINT tätigen, stellt das TWINT-System eine Verbindung zwischen der WKB-TWINT-App des Kunden und dem betreffenden Händler her. Mit seinem Mobilgerät und dem Guthaben auf seinem WKB-TWINT-Referenzkonto kann der Kunde an den Kassen von entsprechend ausgestatteten Geschäften bargeldlos bezahlen.
Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen dem POS und der WKB-TWINT-App unterscheidet sich nach Art des POS:
- Ladenkasse: mittels TWINT-Terminal (technische Einrichtung am POS, die den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Mobiltelefon des Kunden und dem POS ermöglicht);
- Mittels Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
- Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes;
- Mittels automatischem Verbindungsaufbau bei einer vorgängig bewilligten wiederkehrenden WKB-TWINT-Bezahlung durch den im Online-Shop registrierten Kunden, der die automatische Bezahlung bzw. eine wiederkehrende Bezahlung via WKB-TWINT gewählt hat;
- In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative des Kunden;
- An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet.
Der POS meldet dem TWINT-System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT-System eine Zahlungsaufforderung an die WKB-TWINT-App des Kunden.
Der Kunde kann in den Einstellungen der WKB-TWINT-App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) erfolgen soll. Die Zahlung darf den vom Kunden festgelegten Betrag nicht übersteigen. Der Kunde kann diese vorgeschlagenen und entsprechend in der WKB-TWINT-App hinterlegten Beträge anpassen. TWINT-Zahlungen, die in der App eines Händlers getätigt werden (nachstehend «hinzugefügte TWINT-Zahlungsmittel»), erfolgen allerdings immer ohne zusätzliche Bestätigung, denn mit der Wahl von TWINT als Zahlungsmittel hat der Kunde den Händler bereits zum Zahlungseinzug ermächtigt (unabhängig vom Betrag). Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die unmittelbare Abbuchung des freigegebenen Betrags auf dem in der WKB-TWINT-App hinterlegten Bankkonto.
In dem von der TWINT AG betriebenen TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Das TWINT-System erstellt eine Gutschrift zugunsten des Händlers und der Betrag wird auf sein Konto überwiesen.
Der von den automatischen Zahlungen abhängige Höchstbetrag kann vom Kunden jederzeit in den Einstellungen der WKB-TWINT-App geändert werden.
Bei einer Zahlung per Vorautorisierung ermächtigt der Kunde den Händler, eine nachträgliche Belastung vorzunehmen (unabhängig vom Betrag). Der tatsächliche Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung noch nicht fest und wird erst nach dem Erhalt der Leistung endgültig bestätigt. Dies kann z. B. bei Transaktionen an einem Tankautomaten der Fall sein, bei denen der tatsächliche Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs bekannt ist.
Möchte der Kunde die Bezahlung von Dienstleistungen oder Waren aufschieben und akzeptiert der Händler dies (Buy Now, Pay Later, BNPL), wird er auf eine spezielle Plattform eines Kreditpartners weitergeleitet, der das Registrierungsverfahren beschreibt und seine Vertragsbedingungen festlegt; der Kreditpartner kann frei entscheiden, ob er die Dienstleistung erbringen will oder nicht. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens und zur Nutzung dieses Dienstes ermächtigt der Kunde die WKB, die folgenden ihn betreffenden Daten an die TWINT AG weiterzugeben: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Telefonnummer und den Namen seiner Bank, und entbindet die WKB damit vom Bankgeheimnis. Der Kunde kann diesen über WKB TWINT nutzbaren Service jederzeit deaktivieren, vorbehaltlich der Einhaltung der Vertragsbedingungen, die ihn mit dem Kreditpartner verbinden. Da die WKB weder in einer Vertragsbeziehung mit dem Kreditpartner steht noch in diesen Prozess involviert ist, kann der Kunde die WKB im Rahmen dieses BNPL-Dienstes nicht haftbar machen.
Das bei einem Händler «hinzugefügte TWINT-Zahlungsmittel» muss in der betreffenden App erst aktiviert werden. Mit dieser Aktivierung ermächtigt der Kunde den Händler, sein in der WKB-TWINT-App angegebenes Referenzkonto zu belasten, ohne dass der Kunde jede Zahlung einzeln zu bestätigen hat. Der Kunde kann diese Ermächtigung zugunsten des Händlers jederzeit in der WKB-TWINT-App widerrufen sowie verfallene oder widerrufene Ermächtigungen in der App des Händlers jederzeit wieder neu erteilen.
Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde in der TWINT-App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls wird der Kunde auf die Website des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss erfolgt eine Bezahlung via TWINT.
2.4 Zahlungsfunktion P2P
Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden eines anderen TWINT-Kunden auch dessen Mobilnummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung der entsprechenden Freigabe des Zugriffs durch den Kunden kann die WKB für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Mobiltelefon des Zahlenden zugreifen. Die Transaktion wird ausschliesslich auf der Basis der Telefonnummer ausgeführt. Es erfolgt kein Abgleich mit anderen vom Auftraggeber vor der Ausführung übermittelten Daten. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner Zahlungsdaten verantwortlich, insbesondere für die Telefonnummer des Zahlungsempfängers.
2.5 Partnerfunktionen
Im Bereich «Partnerfunktionen» (ehemals TWINT+) hat der Kunde die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste werden in der Regel von Dritten erbracht. Die separaten Vertragsbedingungen bezüglich des in Anspruch genommenen Dienstes gelten entsprechend. Die WKB lehnt jegliche Haftung für diese Angebote ab.
2.6 Ausführung von Zahlungen
Der Kunde erkennt sämtliche von seinem Referenzkonto abgebuchten Zahlungen an, die von seinem Mobiltelefon aus mit seiner WKB-TWINT-App getätigt und in der App als Zahlung registriert wurden, auch wenn diese Zahlungen ohne seine Zustimmung ausgeführt wurden.
Jeglicher über das TWINT-System erteilte Zahlungsauftrag wird unmittelbar vom Referenzkonto des Kunden abgebucht, ohne dass eine Stornierung oder Rückzahlung des Betrags des Zahlungsauftrags möglich ist; vorbehalten bleibt Ziffer 1.5.
Die WKB ist nicht verpflichtet, Transaktionen auszuführen oder zu verarbeiten, die gegen das geltende Recht oder die Vorschriften der zuständigen Behörden oder die internen und externen für die WKB geltenden Regeln (z. B. Geldwäschereibestimmungen) verstossen oder rufschädigend sein könnten. Die WKB kann nicht für eventuelle verspätete Ausführungen von WKB-TWINT-Diensten verantwortlich gemacht werden, die auf erforderliche Abklärungen zurückzuführen sind.
Wird die Zahlung durch eine andere am Transfer involvierte Partei, insbesondere durch den Händler oder das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers, abgelehnt, wird die WKB den zurückerhaltenen Betrag auf demselben Referenzkonto wieder gutschreiben. Die dabei eventuell anfallenden Unkosten gehen zulasten des Kunden.
Kann dem Referenzkonto des Kunden kein Betrag gutgeschrieben werden (z.B. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Bestimmungen oder von Vorschriften der zuständigen Behörden oder weil das Konto geschlossen ist), kann die WKB die WKB-TWINT-Anmeldung des Kunden nach freiem Ermessen löschen. Der Kunde wird in jedem Fall alles daran setzen, die Situation zu regeln, gegebenenfalls gemeinsam mit der WKB.
Wird das Gutschriftskonto nicht von der WKB verwaltet, hat sie keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, an dem ein Über-weisungsbetrag tatsächlich auf dem entsprechenden Bankkonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.
In Anbetracht dessen, dass andere Finanzdienstleister ihre eigenen TWINT-Apps anbieten, darf die WKB Daten zum Kundenprofil an andere Herausgeber von TWINT weitergeben (namentlich Name und Adresse). Bei P2P-Zahlungen müssen nämlich beide Parteien eine TWINT-App installiert haben, damit der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden kann. Wenn der WKB-TWINT-Kunde einen Zahlungsauftrag an einen Zahlungs-empfänger versendet, der noch nicht im TWINT-System registriert ist, wird dieser durch den Kunden per SMS entsprechend benachrichtigt und zur Installation der App aufgefordert, wenn er die Zahlung über das TWINT-System erhalten möchte. Der Betrag wird dann 4 Tage lang von der WKB auf dem Referenzkonto reserviert. Wenn sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums bei TWINT angemeldet hat, wird der Betrag nach dem üblichen Verfahren an diesen Zahlungsempfänger überwiesen. Meldet sich der Zahlungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums nicht an, wird die Reservierung des Geldbetrags annulliert, die auf dem Referenzkonto des Kunden erfolgte Vormerkung gelöscht und der verfügbare Kontostand entsprechend aktualisiert. Solange der Zahlungsempfänger sich nicht beim TWINT-Service angemeldet hat, kann der WKB-TWINT-Kunde seinen Zahlungsauftrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall löscht die WKB die Vormerkung auf dem Konto des WKB-TWINT-Kunden und der verfügbare Kontostand wird entsprechend aktualisiert.
Mit der Nutzung der Funktion «Bild» oder «Nachrichten» bei seinen Vorgängen über das TWINT-System verpflichtet sich der WKB-TWINT-Kunde, das einschlägige schweizerische Recht einzuhalten. Andernfalls kann die WKB den Zugang zu WKB-TWINT gemäss nachfolgender Ziffer 2.7. sperren.
Sollte der Kunde für eine nicht erfolgte Zahlung eine Belastung anfechten wollen, muss er sich unter Einhaltung der unter Ziffer 1.5. angegebenen Fristen an die WKB wenden. In allen anderen Fällen, insbesondere für nicht gelieferte Waren und Dienstleistungen, wendet sich der Kunde in erster Linie an den entsprechenden Händler, um die Situation zu klären und gegebenenfalls Belege für eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Weigerung des Händlers zur Rückzahlung des Betrags zu erhalten. Nach Klärung der Umstände und falls der Kunde der Meinung ist, dass er vom Händler geschädigt wurde, wendet er sich mittels eines Beschwerdeformulars an die WKB und muss gegebenenfalls die Belege vorlegen, mit denen die WKB bei der TWINT AG den Beschwerdeprozess einleiten kann.
2.7 - Einnahmen durch den Händlern berechnete Gebühren
Bei Transaktionen in einem Geschäft zahlt der involvierte Händler Gebühren an die Gesellschaft, die ihm die Annahme von TWINT-Zahlungen ermöglicht und mit der er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat (wie z. B. SIX Payment Services AG). Nutzt der Händler zudem MWL (siehe Kapitel 3), bezahlt auch er Gebühren an die TWINT AG.
Ein Teil der verschiedenen vom Händler gezahlten Gebühren kann an die WKB weitergegeben werden, damit diese ihre eigenen Kosten für die Herausgabe von TWINT und die Ausführung der Transaktionen decken kann. Der Kunde ist sich dieses Verfahrens bewusst, erklärt sich damit einverstanden und hat folglich keinen Anspruch auf diese allfälligen Erträge.
2.8 Sperrung der Zahlungsfunktion und des Zugangs zum System
2.8.1 Sperrung durch den Kunden
Die Sperrung des Zugangs zur Zahlungsfunktion hat der Kunde bei der WKB zu beantragen. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.
Der Kunde kann die Sperrung/Entsperrung seines Zugangs zum WKB-TWINT-System beantragen und nimmt dafür mit dem Callcenter der WKB oder mit seinem Berater Kontakt auf.
Vermutet der Kunde, dass ein Dritter seinen PIN-Code und sein Passwort kennt, muss er diese unverzüglich ändern und über seinen Berater, das Callcenter der WKB, das Secure-Messaging-System des WKB-E-Banking oder allenfalls persönlich in einer WKB-Filiale melden. Verliert der Kunde sein Mobiltelefon, besteht die Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen durch einen unberechtigten Dritten. Der Kunde muss daher bei der WKB unverzüglich die Sperrung seines WKB-TWINT-Kontos beantragen. Unterlässt der Kunde dies, trägt er bei einer missbräuchlichen Nutzung seines WKB-TWINT-Kontos sämtliche Folgen.
2.8.2 Sperrung des Zugangs durch die WKB
Die WKB kann insbesondere den Zugang zu WKB-TWINT sperren, falls begründete Anzeichen einer missbräuchlichen Nutzung der in der WKB-TWINT-App verfügbaren Funktion «Bild» oder «Nachrichten» vorliegen. Die WKB kann davon Abstand nehmen, die Funktion «Bild» oder «Nachrichten» zu übernehmen, und sogar den Zugang zur WKB-TWINT-App sperren.
2.9 Gebühren
Die Installation von WKB-TWINT und die Nutzung der Dienstleistungen sind für den Kunden kostenlos.
Der Empfang von Zahlungseingängen von anderen Personen ist kostenlos, soweit dies nicht im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit des Zahlungsempfängers geschieht.
Die WKB behält sich das Recht vor, Gebühren in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Gebührenbelastung wird der Kunde transparent und direkt vor der Nutzung der kostenpflichtigen Ladeoption in der WKB-TWINT-App über die zu bezahlenden Gebühren informiert.
Die Einführung und Änderung von Gebühren werden dem Kunden in der WKB-TWINT-App oder über jegliches andere zwischen der WKB und ihrem Kunden zugelassene Kommunikationsmittel bekannt gegeben. Eine Anpassung bzw. Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt oder die WKB-TWINT-App löscht.
2.10 Informationen zu den Transaktionen
Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs sowie die Ladenkasse (POS), an der die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Die Transaktionen sind in der Historie von WKB-TWINT bis zu maximal 180 Tage ersichtlich.
3. Mehrwertleistungen («MWL»)
3.1 «Mobile-Marketing»-Angebote
3.1.1 Ausspielung von Angeboten
Die WKB kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die WKB-TWINT-App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei wird zwischen den folgenden Arten von Angeboten unterschieden:
- Angebote der WKB oder des WKB-TWINT-Systems in eigener Sache (nachfolgend «Issuer-Angebote»);
- Angebote der WKB zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Issuer-Mehrwertangebote»);
- Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend die «Drittanbieter-Angebote»).
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten oder Issuer-Mehrwertangebote setzen keine Zustimmung («Opt-in») des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Angeboten setzen voraus, dass der Kunde in der WKB-TWINT-App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt («Opt-in») und die Ausspielung von solchen Drittanbieter-Angeboten ausdrücklich akzeptiert.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Zustimmung in der WKB TWINT-App zu widerrufen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs erhält der Kunde keine Angebote von Drittanbietern mehr. Alle aktivierten Angebote und Vorteile im Zusammenhang mit Angeboten von Drittanbietern sind verloren. Die vom Nutzer gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.
3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten
Angebote sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Mobiltelefons in der WKB-TWINT-App des Kunden angezeigt werden.
In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung durch den Kunden mit der WKB-TWINT-App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas tun muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Kunde dem Händler in der WKB-TWINT-App ein Angebot vorzeigen oder selber an einem Terminal oder einem Web- oder Mobileshop eingeben muss. Dies ist auf dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.
Es gibt Angebote, die vom Kunden vorgängig in der WKB-TWINT-App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.
Aktivierte Angebote können von der WKB oder dem Issuer des Angebots deaktiviert werden, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen eingelöst wurden.
Die Aktivierung eines Angebots bzw. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.
Bei der Einlösung eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash-Back-Guthabens zurückerstattet.
Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash-Back-Guthabens an den Kunden zu verzögern, bis das Cash-Back-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der WKB-TWINT-App über den aktuellen Stand seines Cash-Back-Guthabens informiert.
3.1.3 Teilen von Angeboten
Die WKB kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote an andere Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.
3.2 Physische Kundenkarten
Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend " Kundenkarten ") in der WKB-TWINT-App zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Durch die Registrierung oder Aktivierung einer physischen Karte in der WKB-TWINT-App stimmt der Kunde der Nutzung der Kundenkarte ausdrücklich zu. Diese wird anschliessend automatisch in den Zahlungsprozess mit der WKB-TWINT-App integriert, sofern dies für den betreffenden Kartenherausgeber technisch möglich ist. Andere Kundenkarten müssen beim Händler manuell vorgelegt werden. Die Nutzung einer Kundenkarte kann jederzeit in der WKB-TWINT-App deaktiviert werden.
Die WKB kann eine hinterlegte Kundenkarte ebenfalls aus der WKB-TWINT-App entfernen, wenn die Karte abgelaufen ist oder generell nicht mehr für die Hinterlegung in der WKB-TWINT-App zur Verfügung steht.
Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Angeboten direkt in die WKB-TWINT-App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Angebote nur dann, wenn er vorgängig per Opt-in der Ausspielung von Drittanbieter-Angeboten zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1.).
3.3 Weitere MWL
Neben Angeboten und Kundenkarten kann die WKB jederzeit weitere MWL über die WKB-TWINT-App anbieten.
3.4 Haftung für MWL
Für Inhalte, Angebote und Meldungen von Drittanbieter-Angeboten, Kundenkarten, «Partnerfunktionen», der «Pay-Later»-Funktion oder allfälligen weiteren MWL in der WKB-TWINT-App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die WKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der von diesen Drittanbietern angebotenen Leistungen. Auch haftet die WKB nicht für Angebote, die bei Drittanbietern nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.
Die WKB und die TWINT AG sind bemüht, die Nutzung der MWL störungsfrei und ununterbrochen in der WKB-TWINT-App zur Verfügung zu stellen, können dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. lm Falle einer Unterbrechung kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die WKB und die TWINT AG die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnehmen, trägt der Kunde die Folgen eines allfälligen, durch derartige Unterbrechungen entstehenden Schadens.
4. Datenschutz
4.1 - Geltungsbereich
Der Datenschutz und die Datensicherheit haben für die WKB und ihre Partner einen hohen Stellenwert. Im vorliegenden Kapitel «Datenschutz» wird der Kunde über die Datenverarbeitung und über die Datenflüsse bei der Bezahlung von Händlern oder sonstigen Privatpersonen über die WKB-TWINT-App sowie bei der Nutzung der MWL informiert.
In Bezug auf die WKB-TWINT-App arbeitet die WKB insbesondere mit der Firma TWINT AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend «TWINT AG»), mit der Swisscom AG (nachfolgend «Swisscom») mit Sitz in Ittigen sowie mit der SIX Payment Services AG (nachfolgend «SIX») mit Sitz in Zürich zusammen.
Die TWINT AG ist als Betreiberin des TWINT-Systems für die über WKB-TWINT erfolgende Abwicklung von Zahlungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Angebote und Kundenkarten (siehe Kapitel 3) verantwortlich. Swisscom entwickelt und stellt der WKB die WKB-TWINT-App sowie die Schnittstellen zur TWINT AG und SIX zur Verfügung, die für die störungsfreie Funktionsweise der WKB-TWINT-App erforderlich sind.
Für die Bereitstellung und den Betrieb der WKB-TWINT-App hat die WKB mit TWINT AG, Swisscom und SIX verschiedene Verträge geschlossen, deren Inhalt ebenfalls für die allfälligen rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gilt.
Die WKB und ihre Beauftragten sowie deren eventuelle Subunternehmer unterstehen hinsichtlich der Beschaffung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden dem Bundesgesetz über die Banken, der Verordnung über die Banken sowie der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (namentlich dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seiner Ausführungsverordnung).
Die personenbezogenen Daten eines Bankkunden sind insbesondere Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, die Bankverbindung samt Nummer des Belastungs- bzw. Gutschriftskontos.
Die WKB trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Sammlung und Verwertung von Daten durch die TWINT AG und ihre sonstigen Partner sowie deren rechtmässig beigezogenen Subunternehmer gemäss den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, insbesondere dem DSG, wie in diesem Kapitel ausgeführt.
Die WKB bietet MWL über die WKB-TWINT-App an. So kann die WKB dem Kunden Coupons, Treuekarten und weitere MWL in die WKB-TWINT-App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Die WKB kann eigene MWL, gemeinsame MWL mit Dritten oder MWL nur von Drittanbietern anbieten. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Nutzung von Drittanbieter-MWL setzen voraus, dass der Kunde in der WKB-TWINT-App («Opt-in» gemäss Ziffer 3.1) seine explizite Zustimmung hierzu erteilt und damit ausdrücklich den Erhalt dieser Angebote Dritter und die Weitergabe bestimmter personenbezogenen Daten für die Nutzung dieser Drittanbieter-MWL akzeptiert. Der Kunde kann die Drittanbieter-MWL jederzeit per Opt-out löschen.
Mit seiner Registrierung in der WKB-TWINT-App erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die WKB die Umstände der Geschäftsbeziehung und die Stammdaten (z. B. Name, Wohnort, Alter und Geschlecht) an die TWINT AG und/oder ihre anderen Partner, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistung WKB-TWINT und der von Drittanbietern angebotenen MWL erforderlich ist, bekannt geben kann.
Im Übrigen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten sonstigen Dritten mitgeteilt werden können, wenn es um die Wahrung berechtigter Interessen der WKB und ihrer Partner geht, wie beispielsweise bei gesetzlichen Auskunftpflichten, beim Inkasso von Forderungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Mit der Datenschutzerklärung und den vorliegenden Bedingungen wird der Kunde ordnungsgemäss über die Sammlung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten bei der Installation und Nutzung der WKB-TWINT-App informiert und er erklärt sich damit einverstanden.
4.2 Beizug Dritter
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die WKB und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Leistungen entsprechend bevollmächtigte Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei ausschliesslich die für die Ausführung ihres jeweiligen Mandats notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergegeben werden können. Die WKB und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.
Beigezogene Dritte dürfen die Daten ausschliesslich für die Ausführung des von der WKB und der TWINT AG erteilten Auftrags gemäss Datenschutzerklärung verwenden. Eine Verwendung der Daten für eigene Zwecke ist Dritten vertraglich untersagt.
Die WKB trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung, dass die Daten entsprechend den in der Schweiz geltenden Gesetzen und Bestimmungen verarbeitet werden.
4.3 Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen der App und deren Dienstleistungen
Bei seiner Registrierung muss der Kunde sein Referenzkonto gemäss vorstehender Ziffer 2.1 wählen.
Damit die TWINT AG und die anderen Partner der WKB die Zahlungen des Kunden verarbeiten und MWL, namentlich Angebote Dritter im Falle eines Opt-in des Kunden, anbieten können, müssen personenbezogene Daten des Kunden nach der Registrierung in der WKB-TWINT-App ebenfalls im TWINT-System erfasst werden.
Zu diesem Zweck übermittelt die WKB der TWINT AG und ihren anderen Partnern die folgenden personenbezogenen Kundendaten: Name, Vorname, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht und Mobilnummer.
4.4 - Bei der Zahlung mit der App übermittelte Informationen
Wenn der Kunde an einem POS eines Händlers eine Zahlung über die WKB-TWINT-App ausführt, wird zwischen der WKB-TWINT-App des Kunden und dem Händler eine Verbindung hergestellt.
Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übermittlung erfolgt im Sinne von Ziffer 4.7. Auch die WKB erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs.
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden geben die WKB und die TWINT AG keine personenbezogenen Daten an den involvierten Händler und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Weitergabe erfolgt im Sinne von Ziffer 4.5 oder 4.6.
4.5 Hinterlegung von Kundenkarten
Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Kundenkarten verschiedener Händler direkt in der WKB-TWINT-App zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Beabsichtigt er dies, hat er die nötigen Einstellungen und Eingaben vorzunehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung seiner Kundenkarte in der WKB-TWINT-App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung seiner Kundenkarte ab. In der Folge wird diese automatisch in den Zahlungsprozess über die WKB-TWINT-App einbezogen, soweit dies vom jeweiligen Kartenherausgeber technisch ermöglicht wurde. Der Kunde kann die Verwendung seiner Kundenkarte in der WKB-TWINT-App jederzeit deaktivieren.
Die Abwicklung der Zahlung erfolgt gemäss Ziffer 2.3. und 2.5.
Wenn in der WKB-TWINT-App eine Kundenkarte hinterlegt ist, mit dieser App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Kundenkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Kundenkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn die Karte physisch vorgezeigt würde.
Die TWINT AG übermittelt dem Händler oder den von ihm beigezogenen Dritten die Identifikationsnummer der Kundenkarte und abhängig von der eingesetzten Kundenkarte auch Basisdaten zur Zahlung wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Kundenkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den involvierten Händler richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler bzw. dem Kunden und dem vom Händler beigezogenen Dritten.
4.6 Einlösung von Mobile-Marketing-Angeboten
Um die automatische Einlösung von Angeboten zur Gewährung eines Rabatts oder geldwerten Vorteils zu ermöglichen, müssen zwischen dem TWINT-System und dem Händler Daten ausgetauscht werden.
Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System das Angebot eingelöst und der Rabatt bzw. der geldwerte Vorteil berechnet wird.
Bei der Nutzung der Angebote im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer des Angebots. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwerten Vorteil für den Kunden. Der Händler erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer des Angebots z.B. in Form eines Barcodes vorlegt.
Bei der Nutzung der Angebote über das TWINT-System wird der Rabatt oder jegliche geldwerte Vorteil im TWINT-System berechnet und dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).
Ob der Geschäftskunde weitere Daten an die TWINT AG übermittelt (beispielsweise Informationen zur Nutzung der Angebote, die vorgängig von TWINT an die Händler übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufs, auf deren Basis Angebote im TWINT-System genutzt werden können), ist ausschliesslich durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Kunden geregelt. Der Händler ist für die vertragskonforme Verarbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.
4.7 Sammlung und Nutzung von Daten zur Verbesserung der App
Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten zur Bereitstellung und Verbesserung des TWINT-Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die WKB-TWINT-App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Mobiltelefon zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geolokalisierung etc.), und andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen der Nutzung der WKB-TWINT-App anfallen.
Die TWINT AG verwendet diese personenbezogenen Daten ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service und gibt sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der WKB-TWINT-App an Händler weiter.
4.8 - Google Firebase
Die TWINT AG nutzt in der WKB-TWINT-App das Google-Firebase-Software-Development-Kit («SDK») der Google Inc. (nachfolgend «Google»), um das Nutzerverhalten des Kunden in der App zu analysieren, mit dem Ziel, die TWINT-Apps der verschiedenen Finanzdienstleister, die dasselbe Zahlungssystem anbieten, fortlaufend zu optimieren und besser auf die Bedürfnisse ihrer Kunden auszurichten.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der WKB-TWINT-App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.
Die nachfolgenden Informationen werden bei der Nutzung der WKB-TWINT-App gesammelt und an die Server von Google in den USA übertragen:
- eine Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann);
- eine Client-ID (Zufallswert, der das verwendete Gerät identifiziert und Google eine Zusammenfassung der bei einer Gerätesitzung gesendeten Events erlaubt, jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers);
- die Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher);
- Informationen über die Plattform (z.B. iOS- und Android-Version);
- die Version der installierten WKB-TWINT-App;
- allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers;
- die IP-Adresse des zugreifenden Mobiltelefons (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist).
Diese Daten werden in den Vereinigten Staaten gespeichert. Google hat sich zur Auswertung dieser Daten verpflichtet, um Reports über die Nutzung der WKB-TWINT-App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der WKB-TWINT-App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die amerikanischen Gesetze schützen die personenbezogenen Daten weniger als die schweizerischen Gesetze.
Google kann in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.
4.9 Personalisierte Drittanbieter-Angebote
Der Kunde kann sich gegenüber der WKB ausdrücklich damit einverstanden erklären («Opt-in»), dass er in der WKB-TWINT-App Drittanbieter-Angebote erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe Ziffer 3.1.1). Mit dem Opt-in erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die TWINT AG diese Daten für personalisierte Ausspielung von Drittanbieter-Angeboten sammeln, auswerten und weiter verwenden kann.
Dieses Einverständnis kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage zum Zeitpunkt der Installation der WKB-TWINT-App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Änderung der Einstellungen in der WKB-TWINT-App abgeben (Opt-in) bzw. widerrufen (Opt-out). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der WKB, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter-Angebote zuzusenden.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter-Angebote nur mit einem Opt-in in der WKB-TWINT-App angezeigt und eingelöst werden können.
Auch im Falle eines Opt-in des Kunden geben die WKB und die TWINT AG keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Geschäftskunden und/oder an Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der WKB-TWINT-App nicht ausdrücklich zustimmt. Die in die Zahlung via WKB-TWINT-App involvierten Geschäftskunden erhalten lediglich Zugang zu anynomisierten Daten.
4.10 Aufbewahrung und Löschung von personenbezogenen Daten
Die für die Registrierung in der WKB-TWINT-App erforderlichen Daten werden von der TWINT AG nach der Löschung der App grundsätzlich 12 Monate lang aufbewahrt.
Die anderen auf der WKB-TWINT-App registrierten personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht bzw. anonymisiert, wenn sie nicht mehr zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt werden, spätestens jedoch 4 Jahre bzw. in der gesetzlich festgelegten Zeitspanne nach deren Speicherung.
Wird die WKB-TWINT-App während 2 Jahren nicht gebraucht, gehen die WKB oder die TWINT AG davon aus, dass der Kunde die WKB-TWINT-App von seinem Mobiltelefon gelöscht hat. In diesem Fall werden die in der WKB-TWINT-App oder bei der TWINT AG gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert.
Verzichtet der Kunde nachträglich ausdrücklich auf personalisierte Angebote (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren im TWINT-System aktivierten Angebote unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert. Nach dem Opt-out kann der Kunde von den mit der WKB-TWINT-App verbundenen Vorteilen und Vergünstigungen nicht mehr profitieren.
Dies gilt allerdings vorbehaltlich der längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die von der WKB und der TWINT AG einzuhalten sind.
4.11 Auskunfts- und Informationsrecht
Bei Fragen zur Bearbeitung der persönlichen Daten kann der Kunde die WKB über folgende Adresse kontaktieren: DPO@wkb.ch
4.12 Kommunikation mit dem Kunden
Die WKB behält sich das Recht vor, für jede Art von Mitteilung sowie bei technischen Problemen in Verbindung mit der Dienstleistung WKB-TWINT den Kunden über ein von ihr gewähltes Kommunikationsmittel (z.B. per SMS oder Push-Mitteilung) zu kontaktieren.
5. Aussetzung und Kündigung des Vertrags
Die WKB kann nach freiem Ermessen und per sofort die Nutzung der WKB-TWINT-App aussetzen, wie namentlich bei einem Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf ein anderes rechts- oder vorschriftswidriges Verhalten.
Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und der WKB wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden.
Die Kündigung durch die WKB erfolgt durch Deaktivieren des Benutzerkontos des Kunden für die Nutzung der WKB-TWINT-App. In diesem Fall wird der Kunde von der Deaktivierung benachrichtigt.
Die Kündigung durch den Kunden erfolgt durch Löschen der WKB-TWINT-App von seinem Mobiltelefon. Bei einer Löschung der WKB-TWINT-App werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet sowie alle aktivierten Angebote annulliert und sind damit verloren.
Im Fall der Nichtnutzung der WKB-TWINT-App während 2 Jahren ist die WKB berechtigt, davon auszugehen, dass der Kunde seine App gelöscht hat, und den Zugang zur WKB-TWINT-App des Kunden zu löschen.
6. Änderung der Bedingungen
Die WKB kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden vorgängig und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er die WKB-TWINT-App vor Inkrafttreten der Änderungen von seinem Mobiltelefon Iöschen oder gegenüber der WKB ausdrücklich erklären, auf die Nutzung der Dienstleistungen zu verzichten.
7. Sprache
Die vorliegenden Bedingungen sind in deutscher und französischer Sprache abgefasst. Beide Versionen sind gleichwertig. Ungeachtet allfälliger Übersetzungen in eine andere Sprache sind nur diese Versionen massgebend.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Bedingungen unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Verfahren aus der Nutzung der WKB-TWINT-App ist der Hauptsitz der WKB in Sitten. Dies gilt unter dem Vorbehalt zwingender Gerichtsstände der geltenden Gesetzgebung und der von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen. Die WKB ist allerdings weiterhin berechtigt, rechtliche Schritte am Wohnsitz des Kunden oder vor jeglichem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.
9. Sonstige geltende Bedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WKB sowie die Nutzungsbedingungen für WKB-E-Banking und WKB-Mobile.
Version vom April 2023