Um was geht es beim AIA?
Der automatische Informationsaustausch (AIA) beruht auf einer von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Norm zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, deren Ziel die Bekämpfung von Steuerbetrug ist. Mehr als 100 Länder, darunter auch die Schweiz, haben sich zur Anwendung dieser Norm verpflichtet. Die Vereinigten Staaten bilden mit ihrer eigenen FATCA-Norm eine Ausnahme. Auf nationaler Ebene hat die Schweiz das Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet (AIAG), welches als Rechtsgrundlage des AIA dient.
Die Norm zwingt meldepflichtige Schweizer Finanzinstitute zur Identifizierung meldepflichtiger Konten und zur Übermittlung der Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Der Informationsaustausch findet danach zwischen den Steuerbehörden der verschiedenen Länder statt, wie in der nachfolgenden Illustration dargestellt.
Die ersten Daten wurden ab dem 1. Januar 2017 gesammelt und im 2018 mit den teilnehmenden Ländern ausgetauscht. Für in der Schweiz ansässige Personen, die Vermögenswerte in anderen Unterzeichnerstaaten halten, bedeutet diese Datenübermittlung, dass ihre Banken im Ausland Informationen über ihre jeweiligen Steuerbehörden an die ESTV weiterleiten werden.
Als meldepflichtiges Schweizer Finanzinstitut im Sinne der Bestimmungen des AIAG ist die WKB verpflichtet, an diesem Meldeprogramm teilzunehmen.