Ordentliche General- versammlung der Aktionäre 2025
Die Traktanden und die allgemeinen Informationen stehen zu Ihrer Verfügung.

Teilnahme und Vertretung
Die Aktionäre und Aktionärinnen der Walliser Kantonalbank sind eingeladen zur ordentlichen Generalversammlung am
Donnerstag, 17. April 2025, um 11.00 Uhr, im CERM in Martigny.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können sich mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Aktionär, eine Drittperson ihrer Wahl oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, ECSA Fiduciaire SA, rue de Lausanne 35, 1950 Sitten, vertreten lassen (Art. 689c OR).
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Stimminstruktionen mittels Papierformular (Vollmacht), das bis spätestens zum
11. April 2025 eingereicht sein muss, bekannt zu geben oder über die Plattform www.gvmanager-live.ch/bcvs, indem sie sich bis Montag, 14. April 2025, 23.59 Uhr, mithilfe des Zugangscodes einloggen.