
Renten- oder Kapitalbezug: Was soll ich wählen?
Wie soll das Guthaben aus der Pensionskasse ausgezahlt werden?
Die Fragen zum Übergang in den Ruhestand sind zahlreich. Viele freuen sich auf diesen neuen Lebensabschnitt. Um den Ruhestand in vollen Zügen geniessen zu können, ist es wichtig, frühzeitig zu planen und sich nicht überraschen zu lassen, wenn der Zeitpunkt gekommen ist. Generell empfehlen Experten, sich etwa 15 Jahre vor der Pensionierung darauf vorzubereiten. Dies erleichtert die Entscheidungen, mit denen man konfrontiert wird. Im Mittelpunkt stehen dabei Entscheidungen, die mit den Finanzen zu tun haben. Man muss wissen, dass die Einkünfte aus der Vorsorge (AHV und BVG) zwischen 50 und 60% der Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit ausmachen. Es gibt Möglichkeiten, diese Lücke teilweise zu schliessen und so als Pensionierter seinen Lebensstandard zu halten.
Eine unumkehrbare Entscheidung
Von allen Entscheidungen steht an erster Stelle die Entscheidung, wie die Pensionskassengelder aus der beruflichen Vorsorge ausgezahlt werden sollen. Wie soll ich meine zweite Säule beziehen: als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung? Oder eine Kombination aus beidem? Jeder ist in seiner Entscheidung völlig frei, doch wenn sie einmal getroffen ist, ist sie unumkehrbar und endgültig.
Es ist daher wichtig, sich Zeit zum Nachdenken zu nehmen und seine Situation zu analysieren. Dies gilt umso mehr, als nicht alle Pensionskassen die gleichen Optionen ermöglichen. Wenn Sie sich beispielsweise für den Kapitalbezug entscheiden, müssen Sie unbedingt die im Reglement vorgesehene Anmeldefrist einhalten. Wer diese Frist verpasst, kann die Auszahlung als Kapital rückwirkend nicht mehr beantragen. Ebenso muss man sich im Hinblick auf einen Kapitalbezug vergewissern, dass in den drei Jahren vor der Auszahlung keine freiwilligen Einkäufe getätigt wurden.

Als Entscheidungshilfe sollten Sie allgemein vier entscheidende Faktoren berücksichtigen: Ihre finanzielle Situation, Ihre familiäre Situation, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Risikobereitschaft.
Zu berücksichtigende Faktoren
Welche Wahl die richtige ist, bleibt eine persönliche Angelegenheit. Als Entscheidungshilfe sollten Sie allgemein vier entscheidende Faktoren berücksichtigen: Ihre finanzielle Situation, Ihre familiäre Situation, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Risikobereitschaft. Hinsichtlich dieser Kriterien gibt es bei den verschiedenen Bezugsformen sowohl Vor- als auch Nachteile. Wir nennen Ihnen hier einige davon, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die rente
Wer die Rente wählt, wählt Sicherheit und Stabilität. Ihre Pensionskasse zahlt eine lebenslang garantierte Monatsrente. Dafür verzichtet die rentenbeziehende Person auf jeglichen weiteren Anspruch auf ihr Alterskapital. Diese Rente gilt als Einkommen und wird jährlich als solches besteuert. Die Rente erlischt mit dem Tod der rentenbeziehenden Person. Wenn diese verheiratet war, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Witwenrente, die 60% dessen beträgt, was der Verstorbene erhalten hat. Eine Waisenrente kann gezahlt werden, wenn unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden waren.
Heute müssen sich die Pensionskassen an eine Realität anpassen: die zunehmende Lebenserwartung. Der Umwandlungssatz, mit dem die monatliche Rente berechnet wird, sinkt daher tendenziell. Schliesslich wird die Rente nicht zwingend an die Inflation angepasst, wodurch die rentenbeziehende Person im Laufe der Jahre an Kaufkraft verliert.
Das Kapital
Wer das Kapital wählt, wählt Flexibilität. Die rentenbeziehende Person kann ihr Kapital frei verwalten und über ihre Anlagen auf den Finanzmärkten frei entscheiden. Dabei nimmt sie in Kauf, dass ihre Einkünfte schwanken können. Es liegt in ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Betrag bis zu ihrem Lebensende ausreicht. Mit dem Bargeld können bestimmte Projekte verwirklicht oder unvorhergesehene grössere Ausgaben bestritten werden. Das Kapital wird einmalig bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert. Danach wird es bei der Berechnung der Vermögenssteuer berücksichtigt und seine Erträge werden als Einkommen besteuert. Beim Tod der rentenbeziehenden Person gehört der Rest des Kapitals zur Erbmasse und kann den Erben vermacht werden.
Die Kombination
Dies kann eine vernünftige Wahl sein. Die Kombination von Rente und Kapital bietet Ihnen Flexibilität und verbindet Schutz mit Eigenverantwortung. Manchmal drängt sich diese Wahl auf, weil das Reglement der Pensionskasse es nicht immer erlaubt, das gesamte Vermögen in Kapitalform zu beziehen.
Vorausplanen
15 Jahre
Einkünfte
50-60%
Wahl
41%
Wie Sie unschwer erkennen können, gibt es keine Universallösung, aber in den letzten Jahren hat sich ein Trend zum Kapitalbezug abgezeichnet. Im Jahr 2023 haben sich 41% der Rentenbeziehenden für diese Variante entschieden, 40% für die Rente und 19% für eine Mischlösung. Es gibt jedoch eine Konstante. Wie schon erwähnt, es ist ratsam, sich darauf vorzubereiten, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und im Hinblick auf die eigene Situation, Bedürfnisse und Wünsche abzuwägen. Das Thema der Auszahlung der zweiten Säule ist komplex und emotional. Unsere Bankfachleute für Finanzplanung können Ihnen bei Ihren Überlegungen und Schritten helfen.
Sie haben drei Möglichkeiten
- Bezug der monatlichen Rente. Diese Option wird oftmals standardmässig gewählt. Die Rente wird ab dem Ende der Erwerbstätigkeit bis zum Tod ausgerichtet.
- Bezug des gesamten Kapitals. Achten Sie auf die Klauseln im Reglement Ihrer Pensionskasse, denn diese Alternative ist nicht immer möglich.
- Kombination aus Rente und Kapital. Die Grundbedürfnisse sind durch ein sicheres Einkommen (die Rente) gedeckt. Für alles andere wählen Sie die Auszahlung des Kapitals.