18 März 2025
Vorsorge

Seinen Alterswohnsitz verlegen

Bertrand Crittin Von Bertrand Crittin
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Den Ruhestand im Wallis verbringen? Man muss sich darauf vorbereiten

Zahlen lügen nicht. Die Anziehungskraft des Kantons Wallis bestätigt sich Jahr für Jahr aufs Neue. Diese Feststellung wird von zwei statistischen Elementen gestützt: der demografischen Entwicklung im Wallis und den steigenden Preisen für Wohneigentum.

Am 31. Dezember 2023 zählte der Kanton fast 366’000 Einwohner. Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von 2,4%, der höchsten Wachstumsrate des Landes, welche deutlich über dem Schweizer Durchschnitt von 1,7% liegt. Das Profil dieser neuen Bewohner? Studierende, Fachkräfte und ... Rentner aus anderen Kantonen, insbesondere aus der Westschweiz. Heute machen die über 65-Jährigen 20,6% der Walliser Bevölkerung aus. Prognosen zufolge könnte ihre Zahl bis 2050 auf 30% ansteigen.

Auffallend ist auch, dass der Walliser Immobilienmarkt im vergangenen Jahr äusserst dynamisch blieb. Mehrere Wirtschaftsfaktoren trugen dazu bei, dass die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (Stockwerkeigentum) deutlich um 3,4% bzw. 6,1% anstiegen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Angebot knapper wird und die Nachfrage ungebrochen ist

Einwohner

336'000

Zahl für das Wallis am 31. Dezember 2023
Bevölkerung

+2,4%

Entweder das stärkste Wachstum des Landes
Senioren

20,6%

Entweder der Prozentsatz der Menschen, die älter als 65 Jahre sind
Eine emotionale Verbindung

Was suchen Rentner oder zukünftige Rentner aus der Westschweiz im Wallis? Sonne und eine gewisse Lebensqualität. Oder sogar ein günstiges Steuersystem. Doch wir wollen mit dieser Wahrheit, die eigentlich keine mehr ist, aufräumen. Es mag zwar finanzielle Vorteile geben (siehe weiter unten), aber dies ist nicht der Hauptbeweggrund der neuen Bewohner. «Wenn ein Kunde zwecks Steueroptimierung in die Schweiz ziehen möchte, wird er sich eher für die Zentralschweiz entscheiden», erklärt Jacques Dayer, Verantwortlicher der Vermögens- und Finanzplanung bei der WKB. «Oftmals besteht eine starke Verbindung mit dem Kanton, weil der Kunde dort seine Ferien verbracht hat oder dort eine Zweitwohnung besitzt.» Covid könnte diese Trendbewegung vor einigen Jahren beschleunigt und wie ein Sog gewirkt haben.

Räumen wir gleich mit einigen Klischees auf! Seinen Ruhestand im Wallis zu verbringen, ist nicht nur ein Privileg der Reichen. Das stellt die Bank fest, wenn sie ihre Kunden beim Planen der Pensionierung generell berät. Denn natürlich muss man sich darauf vorbereiten. Wenn Sie in diesem Lebensabschnitt Ihren Wohnsitz wechseln möchten, müssen Sie auf ein paar besondere Punkte achten. 

Oftmals besteht ein starke Verbindung mit dem Kanton, weil der Kunde dort seine Ferien verbracht hat oder dort eine Zweitwohnung besitzt.

Stellvertretender Direktor, Verantwortlicher der Vermögens- und Finanzplanung, WKB
Eine wahre Lebensveränderung

Erstens, und das ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt, ist die Wohnsitznahme in einem anderen Kanton nicht etwa ein Steuertrick, sondern eine wahre Lebensveränderung. Sie muss der tatsächlichen und dauerhaften Realität entsprechen. Nach der Rechtsprechung ist der Steuerwohnsitz der Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt des oder der Steuerpflichtigen befindet, welcher nach objektiven und äusseren Umständen bestimmt wird. Hierbei handelt es sich um die Wohnung, Freunde und Aktivitäten. «Als Berater besteht man sehr stark auf diesem Punkt und fragt nach den Gründen für einen Umzug. Das Steueramt hat nämlich das Recht, diesen Punkt zu überprüfen.

So könnte eine Person, die gleichzeitig eine Villa im Kanton Genf und ein von ihr bewohntes Häuschen im Wallis besitzt, von ihrem Heimatkanton befragt werden, wenn sie behauptet, ihren Steuerwohnsitz im Wallis zu haben und zugleich das Recht zu behalten, in ihrer Villa zu wohnen.

Man fragt nach den Gründen für einen Umzug. Das Steueramt hat nämlich das Recht, diesen Punkt zu überprüfen.

Stellvertretender Direktor, Verantwortlicher der Vermögens- und Finanzplanung, WKB
Achten Sie auf Ihr Vorsorgeguthaben

Zweitens: Wer sich mit seinem Vorsorgeguthaben der zweiten Säule und der Säule 3a auseinandersetzt, kann sich bei der Pensionierung böse Überraschungen ersparen. In der Regel werden Vorsorgeleistungen nämlich am Steuerwohnsitz des Vorsorgenehmers zu dem Zeitpunkt besteuert, zu dem er die Leistung erhält oder einen festen und sicheren Anspruch darauf erwirbt. In dieser Hinsicht ist die Besteuerung nicht in allen Kantonen gleich und variiert je nach Höhe des Betrags.

Nehmen wir das Beispiel einer 64-jährigen Rentnerin, die im Kanton Genf wohnt und nach Crans-Montana ziehen möchte. Sie besitzt Säule-3a-Guthaben in Höhe von 500’000 Franken, das sie sich spätestens mit 65 Jahren auszahlen lassen muss. Dieses Kapital wird, wenn es in Genf ausgezahlt wird, mit 7,12% (d.h. 35'593 Franken) besteuert. Im Wallis beträgt der Steuersatz 8,86% (44'308 Franken). In diesem speziellen Fall ist es vorteilhaft, sich das Säule-3a-Kapital vor der Wohnsitznahme im Wallis auszahlen zu lassen.

In einem anderen Fall, namentlich beim 2.-Säule-Kapital, das bei der Aufgabe der Erwerbstätigkeit ausgezahlt wird, muss der Steuerwohnsitz bisweilen vor der Aufgabe der Erwerbstätigkeit verlegt werden, was uns wieder zum oben erläuterten Begriff der Verlegung des Lebensmittelpunktes bringt.

Wie die Vorsorge ist auch die Besteuerung von Region zu Region unterschiedlich.

Stellvertretender Direktor, Verantwortlicher der Vermögens- und Finanzplanung, WKB
Bereiten Sie Ihren Nachlass vor

Drittens lohnt es sich schliesslich, sich mit seinem Nachlass zu beschäftigen. Wie die Vorsorge ist auch die Besteuerung von Region zu Region unterschiedlich. Mit Ausnahme von Immobilien im Direktbesitz gilt in der Regel die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die am Steuerwohnsitz des Erblassers erhoben wird. Heute werden Ehepartner unabhängig vom Kanton nicht mehr auf Erbschaften besteuert. Bei Konkubinatspartnern bestehen jedoch grosse Unterschiede. In der Region Waadt kann die Erbschaftssteuer bis zu 50% betragen, während im Wallis Konkubinatspaare, die seit mehr als fünf Jahren zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr auf Erbschaften oder Schenkungen besteuert werden.

Der Vorsorgeauftrag

Hierbei handelt es sich um ein Formular, das relativ einfach auszufüllen ist und sehr nützlich sein kann. Den Vorsorgeauftrag gibt es in der Schweiz seit dem 1. Januar 2013, aber nur wenige Bürger/innen machen noch davon Gebrauch. Der/die Auftraggeber/in, der/die ihn verfasst, kann eine natürliche oder juristische Person damit beauftragen, ihm/ihr persönliche Betreuung zu gewähren, sein/ihr Vermögen zu verwalten oder ihn/sie in Rechtsbeziehungen mit Dritten zu vertreten, falls er/sie urteilsunfähig wird.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Patientenverfügung. Mit dem Vorsorgeauftrag sollen das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt und staatliche Eingriffe (z.B. Beistandschaft) vermindert werden. Er muss zwar nicht notariell beglaubigt werden, aber es wird empfohlen, ihn beim Standesamt Ihrer Gemeinde eintragen zu lassen.

Der Auftraggeber muss darauf achten, welchen Beauftragten oder welche Beauftragte er ernennt. Dies gilt insbesondere für den Fall eines Umzugs zum Zeitpunkt der Pensionierung. Wenn die Entfernung direkte Hilfe erschwert, ist es zum Beispiel möglich, mehrere Personen zu ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuzuweisen - eine für die persönliche Betreuung und eine andere für die Vermögensverwaltung.